Darmstadts Denkmäler kleiden sich ein

Bürger stehen vor einem Rätsel: ist Verhüllungssucht ein Straftatbestand?

Mit dem Begriff "Textilfreiheit" verbinden die meisten von uns wohl den Zustand des "Nichtangezogenseins" - in Darmstadt sorgt jetzt ein genau entgegengesetztes Phänomen für Schlagzeilen: Statuen und Standbilder, per se zur Textilfreiheit verdammt, suchen reihenweise den Schutz von Kleidung, vorzugsweise T-Shirts. Wie sie sich diese beschaffen, lässt momentan noch Raum für Spekulationen, man muss von weiteren Helfern ausgehen. Ob ein Zusammenhang mit dem International-T-Shirt-Day, der jährlich am 21. Juni gefeiert wird, vorliegt, ist bislang nicht geklärt.

 

Aus zuverlässigen Quellen wurden uns nun untenstehende Fotobeweise zugespielt, die das Unglaubliche dokumentieren. Das Phänomen ist in dieser Form einmalig. Da andernorts bislang keine vergleichbaren Ereignisse beobachtet wurden, besteht auch unter Experten zur Zeit noch eine gewisse Ratlosigkeit bezüglich des korrekten Fachterminus: "Textilzwang", "Monturismus" und "Gewandneurose" sind einige der behelfsmäßigen Umschreibungen. Eine endgültige Definition wird wohl erst durch weitere Untersuchungen möglich sein. Ebenso bleibt zu klären, ob "Verhüllungssucht" bei Kunstobjekten möglicherweise einen Straftatbestand darstellt.

Heiner-Denkmal mit T-Shirt, in entspannter

Grundhaltung. Was es mit der Aufschrift

"Manamana badiiibidibi" auf sich hat, ist

noch ungeklärt.

Vor der Universität: in provokativer Pose prä-

sentiert diese Statue stolz ihre "Bildungslücke".


Goethe-Denkmal, verhüllt und zur "Contenance"

mahnend.

Fassadenfigur am Amtsgericht: das 

T-Shirt ruft unverhohlen zur Vergnügtheit auf.

 


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Kommentare: 1
  • #1

    Tina (Freitag, 21 Juni 2013 22:38)

    Unglaublich-aber ich kann die Denkmäler ja verstehen. Vor allem bei diesen Shirts :-)

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